Die Stiftung Warentest hat der RAL gGmbH das Recht zur Vergabe der entgeltlichen LOGO LIZENZEN zur Nutzung der Marken der Stiftung Warentest für die Werbung mit ihren Testergebnissen übertragen. Darüber hinaus ist die RAL gGmbH beauftragt, die Nutzung des Logos der Stiftung Warentest zu überwachen und eine vertragswidrige, bzw. missbräuchliche Verwendung zu verfolgen und zu ahnden.
Das LOGO LIZENZ-System wurde am 1. Juli 2013 eingeführt. Für alle Produkte und Dienstleistungen, deren Tests nach diesem Stichtag von der Stiftung Warentest veröffentlicht wurden, kann eine LOGO LIZENZ mit einer einjährigen oder zweijährigen Laufzeit erworben werden. Bei bestimmten Produktgruppen ist eine Beschränkung der Laufzeit auf ein Jahr oder eine erweiterte Laufzeit von drei Jahren möglich.
Ziel ist, den Verbraucher vor missbräuchlicher Verwendung des Logos zu schützen. Mit dem Lizenzsystem wird die Nutzung kontrolliert und ein Missbrauch unterbunden. Die Werbung mit Testurteilen ist nur maximal eineinhalb oder zweieinhalb Jahre, für bestimmte Produktgruppen dreieinhalb Jahre nach der Testveröffentlichung möglich. Durch diese Regelung wird gewährleistet, dass nicht mit veralteten, für den Verbraucher irreführenden, Testergebnissen geworben wird.
Die RAL gGmbH ist eine gemeinnützige und unabhängige Tochtergesellschaft von RAL Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e. V.. Sie ist wie die Stiftung Warentest im Verbraucherschutz tätig und sowohl Vergabestelle des Umweltzeichens „Blauer Engel“, als auch des Europäischen Umweltzeichens „EU Ecolabel“. Indem die Stiftung Warentest die RAL gGmbH mit der Vermarktung und Überwachung der Werbelizenzen beauftragt hat, stellt sie weiterhin ihre Neutralität im Hinblick auf die von ihr durchgeführten Tests sicher.
Mit der mobilen App können Verbraucher und Mitarbeiter von Unternehmen jederzeit, insbesondere auch direkt am PoS (Point of Sale), die Gültigkeit einer Lizenz zur Nutzung der Marken der Stiftung Warentest für die Werbung mit dem Testlogo überprüfen.
Werfen Sie einen Blick in die anderen FAQ-Kategorien:
Fragen zu den Übergangsregelungen
Fragen zur Nutzung des Testlogos der Stiftung Warentest in der Werbung
Oder fragen Sie uns direkt unter:
Sie wollen überprüfen, ob ein Produkt oder eine Dienstleistung eine gültige Lizenz zur Nutzung der Marke der Stiftung Warentest in der Werbung hat?
Dann geben Sie hier die sechsstellige Lizenznummer ein:
Die sechsstellige Lizenznummer befindet sich außerhalb des Testlogos der Stiftung Warentest, entweder am unteren Rand oder am rechten unteren Rand. Fehlt die Lizenznummer liegt in der Regel eine missbräuchliche Werbung mit dem Testlogo vor. Bitte übersenden Sie uns in diesem Fall an logolizenz@ral.de ein Foto des gekennzeichneten Produktes oder der Werbung mit dem Testlogo unter Angabe des Datums und des Ortes der Aufnahme.
Nein, mit dem Testlogo gekennzeichnete (körperliche) Produkte, die bis zum Ende der Lizenzlaufzeit produziert wurden, dürfen nach Ende der Lizenzlaufzeit weiter im Handel abverkauft werden. Dies gilt nicht für angebotene Dienstleistungen und Versicherungstarife. Alle sonstige aktive Werbung mit dem Logo der Stiftung Warentest ist in allen Medien und am PoS (Point of Sale) einzustellen. Insbesondere sind Werbeflyer oder Werbeprospekte, die mit dem Testlogo versehen sind, aus dem Verkehr zu ziehen.
Eine solche liegt dann vor, wenn ein/e Produkt/Dienstleistung unter anderem Namen oder unter anderer Marke als das/die von der Stiftung Warentest untersuchte Produkt/Dienstleistung von einem anderen oder dem gleichen Anbieter vertrieben wird (horizontale Produktgleichheit). Eine solche liegt z. B. vor, wenn die Energiesparlampe des Herstellers A unter der Marke „A-Lampe“ vertrieben wird oder wenn Hersteller A die produktgleiche Energiesparlampe auch an die Baumarktkette B, die diese unter dem Namen „B-Lampe“ vertreibt, liefert. Oder der Konzern A verkauft die produktgleiche Spülmaschine unter der Marke B und C). Der Anbieter oder Rechteinhaber der Produktgleichheit muss, um ebenfalls mit dem Testurteil der Stiftung Warentest werben zu dürfen eine eigene bzw. eine weitere LOGO LIZENZ erwerben. Im Falle einer solchen horizontalen Produktgleichheit ist auf diese im grauen Textfeld des Testlogos
Vorgaben sowie diverse Beispiele, wie das Testlogo zu gestalten ist, finden Sie in der Anlage 1 der allgemeinen LOGO LIZENZ-Vertragsbedingungen. In § 3 Absatz 1 c) der allgemeinen LOGO LIZENZ-Vertragsbedingungen finden Sie Angaben zu den Schriftarten, die bei der Textgestaltung verwendet werden dürfen. Die am Rande des Testlogos anzufügende Lizenznummer ist unabhängig vom Medium in einer Mindestgröße von 6 pt und entsprechend ausreichend lesbar darzustellen. Ferner ist sicherzustellen, dass die Quellenangaben im grauen Textfeld in allen verwendeten Medien ausreichend deutlich lesbar sind.